| Genussrechte |
- Laufzeit von 7 Jahren
- Nachrangig gegenüber Banken und anderen externen erstrangigen Finanzierungspartnern
- Stundungsmöglichkeit in Abhängigkeit vom Cash Flow
- Steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen wird angestrebt
- In der Ausgestaltung als Eigenkapitalgenussrecht:
- Gewinnabhängigkeit der Vergütung
- Verlustteilnahme
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